Monatsarchiv für Februar 2012

Bello Halter

Private Unfallvorsorge anhand maxFamily

Eine private Unfallversicherung überbrückt die Lücke, in der keine Absicherung durch die gesetzliche Unfallvorsroge besteht. Die ACE European Group Limited (ACE) hat gemeinschaftlich mit Maxpool den privaten Unfall Tarif maxFamily entworfen. Seither gehört maxFamily zu den internen Maxpool-Versicherungsprodukten. Maxpool bezeichnet den Tarif sogar als „Ihren Liebling 2011“.

Die Höhe dieser beitragsneutralen Leistungen unterscheidet sich je nach Tarif, er ist als Basis- und als Premium-Version abschließbar.

Die Premium-Variante ist sehr Familien freundlich angelegt. So sind Babys und adoptierte Kinder unaufgefordert bis zur nächsten Fälligkeit gratis mitversichert, maximal für ein Jahr. maxFamily übernimmt zudem Aufwendungen für die Unterkunft eines Elternteils solange einer durch einen Unfall notwendigen vollstationären Heilverfahren des Kindes. Sollte ein Elternteil verunfallen, können die Kosten für eine Assistenz im Haushalt bzw. Kindermädchen in Anspruch genommen werden.

Wenn ein Elternteil als Versicherter stirbt, wird die Versicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenlos weitergeführt.

Schwerpunkt bei maxFamily stellt die verbesserte Gliedertaxe dar. Im Vergleich zu den Allg. Unfallbedingungen des GDV sind die zur Berechnung der Versicherungsleistung angesetzten Invaliditätsgrade im Basis- und auch im Premium-Tarif höher. Beispielsweise sind der Armwert gem. AUB 70 %, im maxFamily-Basis-Tarif 75 % und im Premium-Tarif die volle Invaliditätsleistung mit 100 %.

Obendrein kann zu maxFamily eine Dread Disease-Versicherungspolice abgeschlossen werden. Dabei erhält der Versicherte bei der Krankheitserkennung von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall eine Kapitalzahlung. Diese 3 Erkrankungen decken über 80 % aller Fälle von schweren Erkrankungen ab. Anspruch auf die Kapitalzahlung existiert schon nach 14 Tagen nach der Erstdiagnose und das abgekoppelt vom Vorgang der Erkrankung. Der Versicherungsnehmer kann über diese Einmalzahlung frei bestimmen. Dem Abgesicherten bieten sich dadurch Wege, die er sich andernfalls nicht bewerkstelligen könnte, z.B. die Einholung einer 2. Spezialistenmeinung, die nicht von der Krankenkasse akzeptiert wird.

Mit Auskunft von nur 5 Gesundheitsfragen kann so eine Dread Disease-Police im Endeffekt abgeschlossen werden.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Produkten für Privatkunden auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Umsatzhöhe ihre Privatrisiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Versicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner Privatrisiken.

Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher über die Produkte für Gewerbekunden abgeschlossen werden.

Beratungs-RS bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet

Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unbewusst im World Wide Web gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Abgesicherter dazu von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beraten lassen. Jener Rechtsanwalt erstellt ein Erwiderungsschreiben, das der Versicherungsnehmer im eigenen Namen an den Gegner entsenden kann.

Die Leistungs-Update-Garantie

Allesamt neu abgeschlossene Verträge im Rechtsschutz bei der ROLAND Gesellschaft umschließen von jetzt an die Leistungs-Update-Garantie. In Folge dessen werden die Versicherungsverträge ab
Allgemeine Vertragsbedingungen ARB 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Dies gilt natürlich nur, wenn einzig Leistungserhöhungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. In Folge dessen müssen sich Versicherte nicht mehr nach vielen Jahren sich mit einem sehr veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung beschäftigen.
Sie sparen Zeit, denn die Angleichung muss nicht individuell beantragt werden.

Andere Veränderungen auf einen Blick:

1. Das umfangreiche Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird unterdies auch für angestellte Ärzte angeboten. Damit kommt auch diese Berufsgruppe in den Vorzug dieses herausragenden Versicherungschutzes.

2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opfer-Rechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer versehentlich, bei Tumulten während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Firmenrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Unternehmer mit Angestellten bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Besserungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Roland Versicherung sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz ist, die Umstellung seiner Versicherungspolice prüfen.

Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>