07.02.2012
Privatrechtsschutz nun auch für freiberuflich Tätige und Selbständige
Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Produkten für Privatkunden auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Umsatzhöhe ihre Privatrisiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Versicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Kalkulation bei der Abdeckung reiner Privatrisiken.
Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher über die Produkte für Gewerbekunden abgeschlossen werden.
Beratungs-RS bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Zeit nach der Arbeit unbewusst im World Wide Web gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Abgesicherter dazu von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beraten lassen. Jener Rechtsanwalt erstellt ein Erwiderungsschreiben, das der Versicherungsnehmer im eigenen Namen an den Gegner entsenden kann.
Die Leistungs-Update-Garantie
Allesamt neu abgeschlossene Verträge im Rechtsschutz bei der ROLAND Gesellschaft umschließen von jetzt an die Leistungs-Update-Garantie. In Folge dessen werden die Versicherungsverträge ab
Allgemeine Vertragsbedingungen ARB 2012 selbständig auf die aktuellsten Bedingungen umgestellt. Dies gilt natürlich nur, wenn einzig Leistungserhöhungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. In Folge dessen müssen sich Versicherte nicht mehr nach vielen Jahren sich mit einem sehr veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutz Versicherung beschäftigen.
Sie sparen Zeit, denn die Angleichung muss nicht individuell beantragt werden.
Andere Veränderungen auf einen Blick:
1. Das umfangreiche Rechtsschutz Paket “KompaktPlus” wird unterdies auch für angestellte Ärzte angeboten. Damit kommt auch diese Berufsgruppe in den Vorzug dieses herausragenden Versicherungschutzes.
2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opfer-Rechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer versehentlich, bei Tumulten während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.
3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Firmenrechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Unternehmer mit Angestellten bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.
Mit diesen Besserungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Roland Versicherung sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der des Konsortialversicherer Roland Rechtsschutz ist, die Umstellung seiner Versicherungspolice prüfen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Partnerseite >>